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Wer zu spät an die Kosten denkt, ruiniert sein Unternehmen.
Wer zu früh an die Kosten denkt, tötet die Kreativität.
News

02.02.2012
Umsatzsteuer: Leistungen eines Partyservice (BFH)
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01.02.2012
Häusliches Arbeitszimmer: Kein Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug (OFD)
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08.01.2012
Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2011 (Gleich lautende Ländererlasse)
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01.01.2012
Änderungen in der Rentenversicherung zum 1. Januar 2012
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28.12.2011
Elektronische Rechnungen ab 07/2011
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Elektronische Rechnungen ab 07/2011

Durch die Neufassung des § 14 Abs. 1 und 3 UStG wurden die Anforderungen an eine elektronische Rechnung für die Umsatzsteuer deutlich reduziert.

Zum Vorsteuerabzug genügen Rechnungen, die übermittelt werden

  • per E-Mail,
  • im EDI-Verfahren,
  • als PDF- oder Textdatei,
  • per Computer-Telefax oder Fax-Server (nicht aber Standard-Telefax),
  • im Wege des Datenträgeraustauschs,
  • mit qualifizierter elektronischer Signatur,
  • als DE-Mail oder E-Post.

Dabei ist es dem Unternehmer freigestellt, wie er die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung sicherstellen möchte, etwa durch innerbetriebliche Kontrollverfahren. Weitere Infos siehe Frage-Antwort-Katalog des BMF vom 18.4.2011, IV D 2 - S 7287-a/09/10004, aktualisiert am 26.7.2011, erhältlich im geschützten Downloadbereich unserer Infothek unter der Rubrik 'Finanzbuchhaltung'.

Wichtig
Im Rahmen einer Umsatzsteuer-Nachschau dürfen im Gegenzug auch elektronisch gespeicherte elektronische Rechnungen eingesehen werden und der Außenprüfer darf die eingesetzten DV-Systeme nutzen. Damit werden die Zugriffsmöglichkeiten der Finanzverwaltung erweitert, denn zuvor war der Datenzugriff nur im Rahmen einer Außenprüfung zulässig.

 

Artikel eingestellt am: 28.12.2011




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