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GKV-Monatsmeldung: Arbeitgeber für 2012 entlastet

Vorzeitiges Weihnachtsgeschenk: Weil der Sozialausgleich auch 2012 noch nicht durchgeführt wird, werden nun die monatlichen Meldungen der Arbeitgeber weitgehend ausgesetzt.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beschert den Entgeltabrechnern eine gewaltige Entlastung. Weil der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2012 auf 0 EUR festgesetzt wurde (s. News v. 2.11.2011), gibt es – wie schon in diesem Jahr - keinen Sozialausgleich.

Treten die Meldevorschriften trotzdem in Kraft?

Obwohl 2012 kein Sozialausgleich stattfindet, sollten die erforderlichen Meldevorschriften am 1.1.2012 in Kraft treten. Diese Meldungen (GKV-Monatsmeldung) sind allerdings völlig überflüssig, wenn es gar nicht zu einem Sozialausgleich kommt.

Das sieht auch das BMG so. Die vorgenannten Meldungen sind folglich nur in den Jahren zu erstellen, in denen der durchschnittliche Zusatzbeitrag größer Null ist und ein Sozialausgleich überhaupt in Betracht kommen kann. Liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag wie 2012 bei 0 EUR, finden diese Meldetatbestände keine Anwendung. So teilt es das BMG mit Schreiben v. 10.11.2011 an den GKV- Spitzenverband mit.

Kurzfristige Änderung zum Jahreswechsel

Die GKV-Monatsmeldung ist nach dieser Maßgabe für 2012 ausgesetzt. Dies bedeutet für die Arbeitgeber eine ganze erhebliche Arbeitserleichterung. Doch die Softwarehersteller müssen kurzfristig die bereits weitgehend fertig gestellten Programme für die Updates zum Jahreswechsel wieder überarbeiten. Dabei gilt es, die verschiedenen Meldetatbestände exakt auseinanderzuhalten - denn nicht alle Monatsmeldungen entfallen!

Welche Meldepflichten sind ab 2012 zu erfüllen?

Ab 1.1.2012 ist die GKV-Monatsmeldung vom Arbeitgeber nur bei versicherungspflichtigen Mehrfachbeschäftigten mit einem Entgelt in der Gleitzone abzugeben. Die Krankenkassen melden dann den Arbeitgebern das Gesamtentgelt aller in der Gleitzone liegenden Beschäftigungsverhältnisse zurück. Aus diesem Gesamtentgelt kann das Entgeltabrechnungsprogramm die notwendige Verhältnisberechnung durchführen und den beitragspflichtigen Anteil des Arbeitsentgelts des einzelnen Arbeitgebers errechnen.

Entsprechendes gilt in Sachverhalten bei Mehrfachbeschäftigten, die mit ihrem Entgelt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) überschreiten. Auch in diesen Fällen wird 2012 die GKV-Monatsmeldung zu übermitteln sein.

Ursprünglich vorgesehenes Meldeverfahren ab 2012

Nach dem geplanten 'Qualifizierten Meldedialog' hätten Arbeitgeber sowie alle anderen meldepflichtigen Stellen eine monatliche Entgeltmeldung (GKV-Monatsmeldung) zu übermitteln. Diese Meldung wäre in den Fällen zu erstellen, in denen der Arbeitnehmer neben dem Arbeitsentgelt aus der jeweiligen Beschäftigung weitere in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtige Einnahmen erzielt, z.B. Mehrfachbeschäftigte und alle beschäftigten Rentenbezieher. Die Krankenkasse sollte wiederum mitteilen, ob ein Sozialausgleich durchzuführen und welches Berechnungsverfahren anzuwenden ist.

 

Artikel eingestellt am: 15.11.2011




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