JStG 2010: Das Ende des Seeling-Modells
Der Entwurf eines Jahressteuergesetzes (JStG) 2010 sieht u. a. die Einführung eines Vorsteuerausschlusses bei teilweise privat genutzten Grundstücken vor. Das sog. Seeling-Modell steht damit vor seinem Aus.
Der Gesetzentwurf des JStG 2010 sieht (mit Wirkung ab 1.1.2011) folgende Neuregelung zum Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 1b UStG n.F.) vor:
Verwendet der Unternehmer ein Grundstück sowohl für Zwecke seines Unternehmens als auch für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, oder für den privaten Bedarf seines Personals, ist die USt für die Lieferungen, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb sowie für die sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit diesem Grundstück vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, soweit sie nicht auf die Verwendung des Grundstücks für Zwecke des Unternehmens entfällt. Bei Berechtigungen, für die die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke gelten, und bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden gilt dies entsprechend.
Die Nutzung des sog. Seeling-Modells ist daher ab 2011 nicht mehr möglich.
Bitte beachten Sie unser ausführliches Schreiben zu diesem brisanten Thema in den Downloads unserer Infothek, Rubrik Steuererklärungen.
Artikel eingestellt am: 12.07.2010